Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Dienstleistungen der EVENKA GmbH
Entwurf: Diese Fassung ist noch nicht durch die Geschäftsführung freigegeben und begründet keine Vertragsbedingungen. Massgebend ist ausschliesslich das schriftliche Angebot.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der EVENKA GmbH, Stauffacherstrasse 1, 3014 Bern (nachfolgend «EVENKA») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit EVENKA ihnen schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von EVENKA sind während 30 Tagen ab Datum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder EVENKA eine Bestellung schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Er kann Event-Logistik, Veranstaltungsbetreuung, gastronomische Dienstleistungen, Personalservices sowie administrative und buchhalterische Unterstützung umfassen. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden nach Aufwand verrechnet.
Änderungen des Umfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Absprache. EVENKA teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Preis und Ablauf vor der Ausführung mit.
4. Personaleinsatz
EVENKA setzt eigenes Personal ein und wählt dieses nach fachlichen Gesichtspunkten aus. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Personen. EVENKA kann eingesetzte Personen jederzeit durch gleichwertig qualifizierte ersetzen.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während zwölf Monaten danach kein von EVENKA eingesetztes Personal direkt anzustellen oder abzuwerben, ohne dies vorgängig mit EVENKA zu regeln.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- rechtzeitige Bereitstellung aller für die Planung nötigen Angaben zu Anlass, Ort, Zeitplan und erwarteter Personenzahl
- freier Zugang zum Veranstaltungsort während der vereinbarten Auf- und Abbauzeiten
- vorhandene und funktionsfähige Infrastruktur wie Strom, Wasser, Beleuchtung und Zufahrt
- Einholen sämtlicher behördlicher Bewilligungen für den Anlass, einschliesslich Gastgewerbe- und Lärmbewilligungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart
- Beachtung der am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits- und Hausordnungsvorschriften
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unterlassener Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Kunden.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird nach Aufwand abgerechnet, gelten die vereinbarten Stundenansätze; angebrochene Stunden werden anteilig verrechnet.
Spesen, Transport-, Material- und Drittkosten werden gesondert ausgewiesen. Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht können mit einem Zuschlag verrechnet werden, sofern dies im Angebot festgehalten ist.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. EVENKA kann bei Neukundinnen und Neukunden sowie bei grösseren Anlässen eine Anzahlung verlangen. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es wird ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet.
7. Absage und Verschiebung
Absagen und Verschiebungen bedürfen der Schriftform. Massgebend ist der Eingang bei EVENKA. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- mehr als 30 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
- 30 bis 15 Tage vor dem Anlass: 25 Prozent der Auftragssumme
- 14 bis 4 Tage vor dem Anlass: 50 Prozent der Auftragssumme
- 3 Tage oder weniger vor dem Anlass: 100 Prozent der Auftragssumme
Bereits angefallene Fremdkosten sowie bestelltes Material werden in jedem Fall verrechnet.
8. Haftung
EVENKA haftet für Schäden, die sie oder ihr Personal absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter.
Der Kunde haftet für Schäden an Material und Ausrüstung von EVENKA, die während des Anlasses durch ihn, seine Gäste oder von ihm beigezogene Dritte verursacht werden.
9. Versicherung
EVENKA unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung des Anlasses selbst, namentlich gegen Sachschaden, Diebstahl und Veranstaltungsausfall, ist Sache des Kunden.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien nicht erbracht werden, etwa wegen behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Streik oder Epidemien, sind beide Parteien für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden verrechnet. Schadenersatzansprüche entstehen daraus nicht.
11. Bild- und Tonaufnahmen
EVENKA darf Aufnahmen von durchgeführten Anlässen zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Kunde dem vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte anwesender Personen, bleiben vorbehalten.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.